Mit Erlass des Bayerischen Schichtungsgesetzes am 25.04.2000 wurde ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung geschaffen.
Die Schlichtung ist eine außergerichtliche Beilegung eines Konflikts zwischen streitenden Parteien, der durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Konfliktparteien angenommen wird, beigelegt wird.
Seit 2001 bin ich als Schlichter tätig.
Durch meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Schlichter trage ich dazu bei, dass die Konfliktparteien bei der Lösung ihres Streits in diesem zeitlich kürzeren und günstigeren Verfahren einen interessengerechten Ausgleich finden.